🆔 - Gültiges Ausweisdokument

Ausweisunterlagen müssen gültig sein, mit einem abgelaufenen Ausweis gibt es keinen Führerschein!

⛑ - Bescheinigung “Erste-Hilfe-Kurs”

Keiner will, dass der Ernstfall eintritt. Trotzdem muss er geprobt werden: Was ist zu tun, wenn ich als erster an eine Unfallstelle komme oder gar selbst in einen Unfall mit Verletzten verwickelt bin? Wer einen Führerschein erwerben möchte, der muss vorher einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in erster Hilfe absolvieren. Von der stabilen Seitenlage bis hin zur Mund-zu-Mundbeatmung steht alles auf dem Kursplan. Wann und wo die Kurse stattfinden, wissen die Fahrschulen.

📝 - Amtlicher Antrag

Sind Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs geschafft? Dann kann es weitergehen. Wir stellen für Euch einen “Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis” . Dazu benötigen wir zwei Lichtbildern im Halbprofil sowie Euren Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung.

📸 - Biometrisches Passbild

Ein Passbild ist biometrisch, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt, die zur erleichterten Gesichtserkennung anhand des Bildes beitragen. Übliche Anforderungen sind:

  • frontale Aufnahme
  • festgelegte Position des Kopfes im Bild
  • strukturloser Hintergrund (z. B. hellgrau)
  • neutraler Gesichtsausdruck
  • gute Ausleuchtung ohne Reflexionen und Schatten auf Gesicht und Hintergrund

Ob ein Passbild biometrisch ist, hat nichts damit zu tun, ob die Speicherung auf dem Pass elektronisch erfolgt.

🤓 - Sehtest

Nur wer – im wahrsten Sinne des Wortes – den absoluten Durchblick hat, der bekommt auch den Führerschein. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder vom Augenarzt vorgelegt werden. Wichtig: Sie darf nicht älter als 2 Jahre sein.

💪 - Theoretische Prüfung

Sind die bürokratischen Hürden erst einmal überwunden, geht es trotzdem noch nicht ans Steuer. Denn vorher heißt es erst einmal Pauken – für die theoretische Führerscheinprüfung. Die darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgelegt werden. Wer durchfällt, darf seine Prüfung nach zwei Wochen wiederholen.

🎉 - Praktische Prüfung

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung und den erforderlichen Übungsstunden steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Die darf allerdings frühestens ein Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden. Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben. Wenn alles glatt läuft, gibt’s den Führerschein gleich nach der Prüfung in die Hand – vorausgesetzt man hat schon das notwendige Mindestalter erreicht – also beim Autoführerschein den 18. Geburtstag gefeiert. Durchfallen ist zwar nicht schön, aber auch kein Weltuntergang: Die Fahrprüfung kann nach 14 Tagen wiederholt werden. Voraussetzung ist aber eine Nachschulung.